Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

für die Lieferung an Endverbraucher

 

1. Geltung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, Abweichung

(1)     Alle an Verbraucher als Endkunden gerichteten Lieferungen, Leistungen und Angebote unsererseits erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese werden Bestandteil eines jeden von einem Verbraucher erteilten Auftrags. Gegenüber Unternehmern finden allein unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für gewerbliche Abnehmer Anwendung.

(2)     Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie unsererseits schriftlich bestätigt werden. 

 

2. Angebot, Vorbehalt, Vertragsabschluss, Preise, Versendungspauschale

(1)     Unsere Angebote sind so lange freibleibend und unverbindlich, bis der Vertragspartner eine Annahmeerklärung von uns erhält.

(2)     Zudem stehen unsere Angebote unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, d.h. dass von unserer Seite nur dann eine Lieferung geschuldet wird, wenn die angefragte Ware bei uns in ausreichender Menge verfügbar ist.

(3)     Es gelten stets die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise.

(4)     Für die Versendung berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 5,00 Euro

 

3. Lieferung, Recht zur Vornahme von Teilleistungen

(1)     Wir liefern stets an die vom Vertragspartner angegebene Lieferadresse. Es ist eine Obliegenheit des Vertragspartners, dafür zu sorgen, dass ihn Lieferungen an die genannte Adresse erreichen können.

(2)     Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der Schriftform.

(3)     Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teilleistung oder Teillieferung ist für den Vertragspartner nicht von Interesse.

 

4. Widerrufsrecht

(1)     Bei dem Vertrag über die Warenlieferung an Verbraucher als Endkunden handelt es sich sowohl um einen Fernabsatzvertrag gemäß §§ 312b ff BGB, als auch um einen Verbrauchervertrag nach §§ 355 ff BGB. Dementsprechend wird der Vertragspartner in den nachfolgenden Abschnitten über seine Rechte belehrt.

(2)     Dem Vertragspartner steht ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312d, 355 BGB zu.

(3)     Die Frist zur Erklärung des Widerrufs beträgt zwei Wochen.

(4)     Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Eingangs der gelieferten Ware beim Empfänger.

(5)     Der Widerruf kann durch Rücksendung der Ware erfolgen und muss nicht begründet werden. Sofern keine Rücksendung der Ware erfolgt, muss der Widerruf in Textform (Brief, Fax, E-Mail) erklärt werden. Es genügt die Absendung innerhalb der 2-Wochen-Frist.

 

5. Zahlungsbedingungen, Verzug, Fälligkeit

(1)     Das Entgelt (im Regelfall der Kaufpreis nebst Versandkostenpauschale) ist per Bankeinzug, Vorauskasse oder per Nachnahme zu entrichten. Zahlt der Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug.

(2)     Für den Fall des Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner die gesetzlichen Zinsen zu entrichten. Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes bzw. eines weiteren Schadens unsererseits bei entsprechendem Nachweis ist dadurch nicht ausgeschlossen.

(3)     Wenn uns Umstände - gleich welcher Art - bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

 

6. Haftungsbegrenzung

(1)     Im Falle der Verletzung von Hauptleistungspflichten ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden begrenzt.

(2)     Bei der Verletzung von Nebenpflichten gilt die vorstehende Haftungsbegrenzung auch für mittlere Fahrlässigkeit.

(3)     Ausgenommen von der Haftungsfreizeichnung ist stets die Haftung für Körperschäden.

 

7. Garantieausschluss, Anzeige von Mängeln, Umfang der Gewährleistung

(1)     Mit der Vornahme von Eigenschaftsbeschreibungen und Auskünften in Prospekten oder Werbeanpreisungen ist keine Garantieerklärung unsererseits verbunden.

(2)     Mängel und Beanstandungen des Vertragsgegenstandes durch den Vertragspartner sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei schuldhaft verspätet angezeigten Mängeln keine Gewährleistung zu übernehmen.

(3)     Bei berechtigter Beanstandung eines Mangels kann der Vertragspartner entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Für den Fall der fehlgeschlagenen Nacherfüllung ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

8. Eigentumsvorbehalt, Rechtsfolgen

(1)     Bis zur Erfüllung aller Forderungen - einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent - , die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

(2)     Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Vertragspartner verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit- ) Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3)     Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber vollumfänglich an uns ab. Wir ermächtigen den Vertragspartner widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4)     Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir zur Durchsetzung unserer Eigentumsrechte in der Lage sind.

 

9. Anzuwendendes Recht, Salvatorische Klausel

(1)     Es gilt deutsches Recht.

(2)     Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen soll von den Parteien ersatzweise eine Regelung getroffen werden, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Regelungen möglichst gleichkommt.

 

Stand: 24.07.06



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